Radio Pilatus – 34 Monate Gefängnis wegen Kindestötung

Radio Pilatus – 34 Monate Gefängnis wegen Kindestötung

Das Luzerner Kriminalgericht folgte dem Antrag der Verteidigung der 23-Jährigen

 

 

Eine 23-jährige Frau musste sich am Mittwochmorgen vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Der serbischen Frau wurde vorgeworfen, vor etwas mehr als drei Jahren ihre Zwillinge nach der Geburt getötet zu haben. Das Kriminalgericht hat die Frau am Mittwochabend wegen Kindestötung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Mitte Dezember 2015 haben sich in einem Wohnblock in der Stadt Luzern zwei rätselhafte Baby-Tode ereignet. Laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Luzern soll die heute 23-Jährige den ersten Jungen zu Hause zur Welt gebracht und noch am Tag der Geburt getötet haben. Die Serbin habe ihn gegen eine Wand und auf den Boden geworfen. Den Zwillingsbruder des Jungen brachte die Frau daraufhin tot zur Welt, weil er nach der Geburt des ersten Babys keine Luft mehr bekommen hatte.

Fast 3 Jahre Freiheitsstrafe

Das Luzerner Kriminalgericht verkündete am Mittwochabend, 30. Januar, das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten wegen Kindestötung nach StGB 116. Dies unter Anrechnung vom bereits erstandenen Freiheitsentzug. Das Gericht folgt damit dem deutlich milderen Antrag der Verteidigung und geht davon aus, dass die Beschuldigte noch unter dem Einfluss des Geburtsvorgangs stand. Daher greife der privilegierte Tatbestand der Kindestötung. Sie habe den Entschluss zur Tötung der Zwillinge zudem erst am Tattag gefasst. 12 Monate muss die Frau zwingend ins Gefängnis, die restlichen 22 Monate sind zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden. 

Staatsanwaltschaft plädierte auf 8 Jahre

Die Verteidigung hatte für die Frau eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten wegen Kindestötung verlangt. Dieser Tatbestand sieht für Mütter, die ihr Kind während der Geburt oder unter dem Einfluss des Geburtsvorgangs töten, eine milde Strafe vor. Dass der Zwillingsbruder später tot zur Welt kam, sei der Beschuldigten strafrechtlich nicht anzulasten. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren für vorsätzliche Tötung, unter Anrechnung der Untersuchungshaft. 

Mutter hat die Schwangerschaft verheimlicht

Die damals 20-jährige Serbin hat ihre Schwangerschaft mit den Zwillingen verheimlicht. Wie sie vor Gericht ausgesagt hat, habe sie die Schwangerschaft vor allem vor ihren Eltern und ihrer Schwester verheimlichen wollen, mit denen sie zusammenlebt. Sie wisse nicht, was passiert wäre, wenn ihr Vater von den Zwillingen gewusst hätte. Sie habe sich sehr alleine gefühlt. Der Vater der Babys habe sie verlassen, weil sie eine Abtreibung verweigert habe. Die Zwillinge habe sie alleine, nach Recherchen im Internet und auf YouTube, zu Hause in der Badewanne zur Welt gebracht.  

„Ich weiss nicht, was in diesem Moment in mir vorgegangen ist“

Auf die Frage, warum sie diese Tat begangen hat, sagte die Beschuldigte vor Gericht immer wieder: „Ich weiss es nicht. Ich weiss nicht, was in diesem Moment in mir vorgegangen ist.“ Dabei ist sie den Tränen nahe gewesen und hat sich immer wieder verunsichert in die Haare gefasst. Sie hatte dann auch die Gelegenheit für das letzte Wort: „Mir tut es mega leid. Wenn ich könnte, würde ich es anders machen.“

 

http://www.tele1.ch/artikel/153945/34-monate-gefaengnis-wegen-kindestoetung

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