SRF Espresso – «Muss ich die Lohn-Funktionszulage zurückzahlen?»

Lohn-Funktionszulage

«Muss ich die Lohn-Funktionszulage zurückzahlen?»

Eine Hörerin erhält eine Lohn-Funktionszulage versehentlich zu lange. Muss sie diese nun zurückzahlen?

Eine «Espresso»-Hörerin hat eine Lohn-Funktionszulage erhalten, während der Zeit der Stellvertretung als Betriebsleiterin in einem Restaurant. Nach drei Monaten wird ein neuer Betriebsleiter eingestellt, doch die Arbeitgeberin zahlt die Funktionszulage versehentlich weitere zwei Monate aus, bis dies von der Arbeitnehmerin und daraufhin von der Arbeitgeberin bemerkt wird. Die Hörerin möchte vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wissen, ob sie die bereits ausbezahlte Lohn-Funktionszulage der letzten zwei Monate wieder zurückzahlen muss.Die Arbeitgeberin kann das Geld zurückverlangen. Denn die Arbeitnehmerin hat etwas bekommen, worauf sie nach Beendigung ihrer Aufgabe als Stellvertretende Betriebsleiterin keinen Anspruch mehr hat. Die Arbeitnehmerin ist jedoch nicht verpflichtet, dies der Arbeitgeberin zu melden. Jedoch ist es im Hinblick auf Überlegungen betreffend eines guten Arbeitsklimas sicherlich ratsam. 

Rückzahlung in Raten

Die Angestellte muss aber nicht Angst haben, dass ihr der ganze Betrag vom nächsten Lohn abgezogen wird. Denn die Arbeitgeberin muss bei ihrem Rückforderungsanspruch darauf achten, dass sie nicht so viel auf einmal abzieht, dass die Arbeitnehmerin danach ihre Miete nicht mehr bezahlen kann (siehe Existenzminimum).

Wichtig: Wenn der Lohn mehr als dreimal von der Arbeitgeberin widerspruchslos zu viel ausbezahlt wird, so könnte sich die Arbeitnehmerin darauf berufen, dass es sich nun um einen Bestandteil vom Lohn handelt.

 

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