Eine schwangere Hörerin ist verunsichert, ob sie ihre Pausen auf unbezahlte Arbeitszeit machen muss.
Eine «Espresso»-Hörerin hat wegen dieser Pausen ein Problem am Arbeitsplatz. Die Frau – sie arbeitet im Büro – ist schwanger. Weil sie unter Beschwerden leidet, hat sie ihr Arzt zu 50 Prozent krankgeschrieben. Das heisst, sie arbeitet täglich noch 3 Stunden 45 Minuten. Ihr Arbeitgeber ist nun der Meinung, wenn sie schon weniger arbeite, habe sie keinen Anspruch auf Pausen. Darum möchte unsere Hörerin wissen: «Ist das gesetzlich so erlaubt? Darf mir mein Arbeitgeber Pausen auf bezahlte Arbeitszeit verweigern?»
«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert
Die Rechtslage im Überblick:
Darf der Arbeitgeber einer Schwangeren Pausen auf bezahlte Arbeitszeit verweigern?
Schwangere Frauen, die bei der Arbeit den ganzen Tag stehen oder herumlaufen, die haben das Anrecht, dass sie mindestens alle zwei Stunden zehn Minuten Pause machen können – und zwar während der bezahlten Arbeitszeit. Diese Regelung ist für eine im Büro tätige Frau nicht anwendbar. Die schwangere Frau kann jedoch von Arbeiten befreit werden, wenn diese für sie subjektiv beschwerlich sind. Zudem hat sie das Recht, von der Arbeit fernzubleiben oder diese zu verlassen.
Was gibt es für weitere Rechte von schwangeren Frauen bei der Arbeit?
- Arbeitszeit: Schwangere Frauen dürfen nicht mehr als neun Stunden arbeiten und keine Überstunden leisten.
- Ruhezeit und Pausen: Hauptsächlich stehend arbeitende Schwangere haben ab dem vierten Schwangerschaftsmonat das Recht auf eine tägliche Ruhezeit von zwölf Stunden. Zudem haben sie nach jeder zweiten Stunde eine Kurzpause von zehn Minuten zugute – zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pausen.
- Unwohlsein: Schwangere Frauen dürfen der Arbeit fernbleiben oder die Arbeit verlassen, wenn sie sich nicht wohl fühlen.
- Abend- und Nachtarbeit: Schwangere Frauen dürfen ab der achten Woche vor der Niederkunft zwischen 20 und 6 Uhr nicht beschäftigt werden.
- Beschwerliche und gefährliche Arbeiten: Schwangere Frauen dürfen nicht zu beschwerlichen oder gefährlichen Arbeiten herangezogen werden.
Espresso, 09.11.23, 8:10 Uhr; Raphaela Reichlin