Die Selbstbestimmungsinitiative ist am Ständemehr gescheitert. In allen Kantonen resultierte ein Nein. Auch das Volk hat die Initiative deutlich abgelehnt, insgesamt mit 66,2 Prozent. Am deutlichsten fiel das Verdikt im Kanton Waadt aus, 76 Prozent lehnten die Initiative ab. Am meisten Zustimmung fand die Initiative noch im Kanton Schwyz mit 47 Prozent Ja-Stimmen.
Es war die Initiative, welche im Vorfeld im Abstimmungskampf am meisten zu reden gab. Die Selbstbestimmungsinitiative («Schweizer Recht statt fremde Richter») der SVP verlangte, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht, unter Vorbehalt zwingender Bestimmungen, immer Vorrang hat.
Die SVP wollte mit der Initiative erreichen, dass angenommene Initiativen, auch wirklich wortgetreu umgesetzt werden. Dies, auch wenn sie völkerrechtliche Bestimmungen verletzten. Der Bundesrat und das Parlament lehnten die Initiative ab, nun also auch das Schweizer Stimmvolk.
Auslöser für die Selbstbestimmungsinitiative war ein Bundesgerichtsurteil, das der SVP missfiel. Das Bundesgericht untersagte 2012 die Ausschaffung eines Ausländers, obwohl das Stimmvolk die Ausschaffungsinitiative der SVP angenommen hatte. Es berief sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.